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Mietwagen nach Autounfall Ersatzfahrzeug. Generell haben Sie nach einem nicht selbst verschuldeten Autounfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Doch sollten Sie die dadurch entstehenden Kosten unbedingt beachten.

Mietwagen nach Autounfall ErsatzfahrzeugGrundsätzlich sollte Sie vor Anspruchnahme eines Mietwagens als Unfall Ersatzfahrzeug die Kostenübernahme durch die gegnerischen Versicherung klären, da Sie Pflicht haben den finanziellen Schaden für die gegnerische Versicherung so gering wie möglich zu halten. So vermeiden Sie im Nachhinein zum Ärger wegen des Unfalls auch noch den Ärger mit zusätzlichen Zahlungen.



Wenn man einen Autounfall, und den Unfall nicht selbst verschuldet, aber der eigene Wagen  muss zur Reparatur, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug  nur kurzzeitig oder fahren Sie täglich unter 25 Kilometern ist ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zu bevorzugen. Möglicherweise ist die in Nutzungsausfallentschädigung in Euro der lukrativere Weg für Sie.

Soll die Abrechnung des Mietwagens direkt über die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolgen, so können Sie beim Autovermieter eine  Abtretungserklärung unterschreiben.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Bild: media.daimler.com


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