Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug. Haben Sie mit Ihrem eigenen Auto einen nicht selbst verschuldeten Unfall in Deutschland, und müssen sich nun einen Mietwagen beschaffen? Achten Sie auf Folgendes!
Sobald sie einen Mietwagen, aufgrund des Autounfall buchen, muss der Vermieter des Autos sie darauf hinweisen, dass die Versicherung des Unfallgegners eventuell nicht alle Kosten für den Mietwagen bezahlt. Und das Sie als Mieter möglicherweise die Differenz zwischen der Versicherungserstattung und dem tatsächlichen Mietpreis selber zahlen müssen.
Der Bundesgerichtshof hat so die Rechte von Autofahrern gestärkt, die nach einem Unfall einen Mietwagen brauchen. Oft bieten die Autovermietungen Mietwagen als Unfallersatz zu deutlich höheren Preisen über Normaltarif an. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil ( Az. XII ZR 50/04 ) vorgeschrieben, dass der Mieter auf den eventuellen Eigenanteil hingewiesen werden muss. Unser Tipp: Erzählen Sie einfach nicht, dass der Mietwagen ein Unfallersatzfahrzeug ist und von der Versicherung bezahlt wird, sondern buchen Sie den Mietwagen zum Normaltarif. Der einzige Nachteil für Sie ist, dass sie den Betrag zunächst vorstrecken müssen.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de Bild: media.daimler.com
Hier Unfallersatzfahrzeug vom lokalen Autovermieter!
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