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Die neue Tierschutzverordnung verlangt ab 2008 von Personen, die Pferde in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren einen Befähigungsnachweis. Sind davon auch Mieter von Pferdeanhängern betroffen?
Seit Anfang 2008 müssen alle Landwirte bzw. Pferdehalter, die Ihre Tiere über 65 km in Verbindung mit einer Wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können. Diese Regelung auf EU-Ebene war ursprünglich gedacht um die Tierschutzbedingungen insbesondere für Schlachtpferdetransporte quer durch Europa zu verbessern. Leider hat die unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in einzelnen EU-Ländern auch zur Verwirrungen bei vielen Pferdehaltern geführt.
So muss beispielsweise in Dänemark ein Vater der das Pony seiner Tochter zum Turnier fährt einen Befähigungsnachweis besitzen. Eine Regelung die bei Internationalen Turnier nicht ganz unproblematisch ist. Details können Sie den Stellungnahmen des FN und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in diesem Artikel entnehmen.
Fazit: Wenn Sie nicht eindeutig als Hobby-Pferdehalter einzuordnen sind und Beispielsweise doch gelegentlich in Verbindung mit Pferdetransporten Erlöse erwirtschaften z.B. Turnierpreisgelder, dann sollten Sie um alle Risiken zu vermeiden den Befähigungsnachweis erwerben. Bild: www.boeckmann.com
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