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Unfallschaden: Fahrrad mit Mietwagen Drucken E-Mail
Nicht alle Radfahrer verhalten sich korrekt. Eine Beschädigung eines Mietwagen mit dem Rad kann teuer werden. Ab 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums!Nicht alle Radfahrer verhalten sich korrekt. Eine Beschädigung eines Mietwagen mit dem Rad kann teuer werden. Ab 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums!

Falsches Verhalten als Radfahrer ist nicht nur gefährlich, es kann auch teuer werden. Schäden am Mietwagen sollten Sie sofort der Polizei und Ihren Autovermieter melden. Am 1. Februar 2009 ist der aktuelle Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten. Eine Neuerung: Schneller als bisher können jetzt auch Radfahrer Punkte in Flensburg sammeln. Sobald bei einem Verschulden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt, erhöhen sich die Bußgelder um ein Vielfaches."


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Vier Punkte und ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro werden beim Umfahren einer geschlossenen Bahnschranke fällig, da das Ministerium davon ausgeht, dass eine solche Tat nur mit Vorsatz begangen werden kann. Auf Alkohol am Lenker sollten auch Radfahrer am besten ganz verzichten. Dierk Engelke Leiter der Schadenabteilung beim Versicherer HDI-Gerling warnt: "Die Grenze liegt zwar bei 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK), allerdings kann es bei einer Unfallbeteiligung oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille BAK teuer werden. Ab 1,6 Promille BAK wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung fällig. Wird diese nicht vorgelegt oder fällt negativ aus, wird der Kfz-Führerschein bis auf weiteres entzogen."

Unser Tipp: Verständigen Sie bei einem Unfall mit dem Mietwagen grundsätzlich sofort der Polizei und Ihre Autovermietung.

Quelle: www.pressetreff.de djd-Text: 31950
Info: www.hdi-gerling.de
Foto: djd/HDI


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