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Miet Anhänger, welcher Führerschein geht? Drucken E-Mail

Mit dem 1999 eingeführten neuen europaweite geltenden Fahrerlaubnisrecht wurden auch neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.

Welcher Anhängerführerschein ist der richtige?Wichtig: Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur Führerscheinneulinge, die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erhalten haben. Für alle Inhaber eines alten Führerscheins hat sich nichts geändert. Die neuen Klassen sind: Klasse A: Motorrad-Führerschein, Klasse B: PKW-Führerschein, Klasse C: Lkw-Führerschein, Klasse D: Bus-Führerschein, Klasse E: Anhänger-Führerschein. Welche Anhänger können Sie nun ziehen?

Mit der Fahrerlaubnisklasse 3, können sie Kfz bis 7.500 kg und Züge mit nicht mehr als 3 Achsen fahren. Also dürfen sie hinter Ihrem Zugfahrzeug einen einachsiger Anhänger oder auch einen Anhänger mit Tandemachse mitgeführt. Denn Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse.

Zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.5 to!

Mit der Fahrerlaubnisklasse B können sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten.

Mit der Kombination aus Fahrerlaubnisklasse B+E können Sie Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt führen.


Nicht mehr als 7,5to!

Mit der Fahrerlaubnisklasse C können Sie Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg fahren. Ist Ihr Anhänger größer, brauchen Sie die Kombination aus Fahrerlaubnisklasse C+E.

In jedem Fall nicht mehr als 12 to!

Mit der Fahrerlaubnisklasse CE können Sie Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten.

Quellen Text:  www.bmvbs.de
Bild: www.boeckmann.com


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